Verhalten bei Festnahmen

Text ist Ende der 60er / Anfang der 70er entstanden. Für aktuelle Infos: Grüne Hilfe

1. Ihr braucht nur Angaben zur Person zu machen (Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Beruf)

2. Macht keine weiteren Angaben, verweigert auf jede weitere Frage die Antwort, das ist euer gutes Recht. Selbst väterlich erscheinende Polizisten wollen euch letzten Endes nur reinlegen. Paßt besonders auf, wenn der vernehmende Polizist nach Abschluß des Protokolls noch einen "privaten" Plausch mit euch abhalten will. Was er weiß, das weiß er, wie auch immer!

3. Es besteht keinerlei Verpflichtung, irgend etwas zu unterschreiben. Selbst wenn sie euch sagen, es wäre nur zu eurem eigenen Nutzen, glaubt ihnen nicht!

4. Besteht auf jeden Fall darauf, einen Anwalt anrufen zu dürfen. Man darf euch dieses Recht nicht verwehren! (Notfallnummern nach 40 Jahren nicht mehr aktuell, wurden entfernt)

Verhalten bei der gerichtsärtzlichen Untersuchung

1. Ihr könnt nichts dagegen machen, daß man euch eine Blutprobe abnimmt und eine Urinprobe. Diese könnt ihr aber natürlich dadurch hinauszögern, daß ihr sagt, ihr könnt gerade nicht. Ihr wißt, wie wichtig das sein kann!

2. Nach dem letzten Bundesgerichtsurteil könnt ihr euch ansonsten völlig passiv verhalten, d.h., ihr braucht keinen Sehtest und keine Gleichgewichtsübungen zu machen; und das Wichtigste: Ihr braucht dem Arzt keine Fragen zu beantworten!

Benachrichtigt sofort euren Anwalt!

Laufend verschwinden Hascher, Fixer und Tripper nach Moabit und Wittenau. Keiner weiß Bescheid über seine Rechte vor Polizei und Justiz. Nichts wird draußen unternommen. Die Leute verschwinden und tauchen eines Tages auf: Dazwischen passiert nicht. Solange wir uns nicht wehren, wir das R-Dezernat weiterhin mit uns umspringen wie gehabt

1. Meldet jede Razzia beim Zentralrat

2. Besucht die Hascher und Schießer in Wittenau (Bringt Stoff mit!)

3. Erscheint alle bei Prozessen. Termine werden durch Wandzeitungen bekanntgegeben.

Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen